Wissenswert 

Fragen und Antworten 
DIN V 18599 
Förderprogramme 
Energiesparhäuser 
Energieberatung von A - Z 
Förderprogramme

In Deutschland existiert eine Vielzahl von Förderprogrammen im Bereich des Bauwesens. Leider ist die Förderlandschaft recht unübersichtlich. So bestehen neben den Programmen des Bundes (KfW, Bafa) weitere auf Länderebene, 15 Programme allein in Hamburg. Hinzu kommen Förderungen von Energieversorgern, und auch von denen gibt es einige. Um hier das oder die passenden zu finden, ist professionelle Beratung erforderlich. Es ist immer im Einzelfall zu prüfen, welche Förderprogramme in Frage kommen und wie diese miteinander kombiniert werden können. Dies sollte grundsätzlich am Anfang einer Planungsphase geklärt werden, da der Zeitpunkt der Antragstellung ein wichtiges Kriterium für die Bewilligung ist. Im Regelfall sind die Anträge vor Beginn des Vorhabens zustellen.

Im Folgenden sollen nur die wichtigsten Förderprogramme des Bundes vorgestellt werden. Alle Angaben sind rein informativ und ohne Anspruch auf Gewährleistung, Vollständigkeit oder Aktualität zu verstehen.

Förderprogramme des Bundes

Ökologisch Bauen (KfW)
CO2-Gebäudesanierungsprogramm - Zuschuss (KfW)
CO2-Gebäudesanierungsprogramm - Kredit (KfW)
Wohnraum Modernisieren (KfW)
Solarstrom erzeugen - Investitionskredite für Photovoltaik-Anlagen (KfW)
Energieeinsparberatung vor Ort (BAFA)
Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (Bafa)


Ökologisch Bauen (KfW)

Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Beschreibung:
Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden sowie Wohn-, Alten- und Pflegeheimen.

1. Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 und Passivhäusern.

2. Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 60.

Die Voraussetzungen sind durch einen Sachverständigen nachzuweisen.

3. Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme bei Neubauten.

Art der Förderung:
Darlehen

Hinweise zum Antrag:
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Informationsstelle:
KfW-Förderbank, www.kfw-foerderbank.de

Antragsstelle:
Frei wählbares Kreditinstitut

hoch


CO2-Gebäudesanierungsprogramm - Zuschuss (KfW)

Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten EFH/ZFH sowie Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften.

Beschreibung:
Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes in Wohngebäuden. Für Wohngebäude, die bis zum 31.12.1983 fertig gestellt worden sind, erfolgt die Förderung für energetische Sanierungen auf Neubau-Niveau nach Energieeinsparverordnung (EnEV) oder noch besser sowie bei Unterschreitung des EnEV-Neubau-Niveaus um mind. 30 %.

Für Wohngebäude, die bis zum 31.12.1994 fertig gestellt worden sind, werden folgende Maßnahmen gefördert:

- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen
- Austausch der Fenster
- Austausch der Heizung
- Einbau einer Lüftungsanlage

Die vorgenannten Einzelmaßnahmen können in Maßnahmenpaketen (0-4) kombiniert werden. Einzelne Maßnahmenpakete können um Einzelmaßnahmen aus anderen Paketen ergänzt werden.

Gefördert werden nur Maßnahmen, die von Fachunternehmen durchgeführt werden.
Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.

Art der Förderung/Förderungsanteil:
Zuschuss
Bei Einhaltung bzw. Unterschreitung der Neubauwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust nach § 3 der EnEV wird ein Zuschuss in Höhe von 10 % auf die förderfähigen Investitionskosten, max. 5.000 Euro je Wohneinheit, gewährt.
Bei Unterschreitung der Werte um 30 % und mehr beträgt der Zuschuss 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 8.750 Euro je Wohneinheit.
Die Maßnahmenpakete 0 bis 4 werden mit einem Zuschuss in Höhe von 5 % der
förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 Euro je Wohneinheit, gefördert.
Kumulation mit einem Darlehen ist nicht möglich. Für Gebäude, die bis 1983 fertig
gestellt wurden, ist eine Kumulation mit anderen Zuschüssen möglich.

Hinweise zum Antrag:
Der Antrag besteht aus einem Antragsformular, den gewählten Sanierungsvorhaben und der entsprechenden "Bestätigung zum Antrag CO2-Gebäudesanierungsprogramm".

Informations- und Antragsstelle:
KfW-Förderbank, www.kfw-foerderbank.de

hoch


CO2-Gebäudesanierungsprogramm - Kredit (KfW)

Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).

Beschreibung:
Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes in Wohngebäuden. Neben Wohngebäuden sind auch Wohnheime, Alten- und Pflegeheime förderfähig.
Für Wohngebäude, die bis zum 31.12.1983 fertig gestellt worden sind, erfolgt die Förderung für energetische Sanierungen auf Neubau-Niveau nach Energieeinsparverordnung (EnEV) oder besser bzw. Unterschreitung des EnEV-Neubau-Niveaus um mind. 30 %.
Sonderförderung "Modellvorhaben": Die energetische Sanierung des Gebäudes auf Neubau-Niveau nach EnEV minus 50 % kann gesondert gefördert werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der Maßgabe eines entsprechenden Pflichtenheftes der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Für Wohngebäude, die bis zum 31.12.1994 fertig gestellt worden sind, werden folgende Maßnahmen gefördert:

- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen
- Austausch der Fenster
- Austausch der Heizung
- Einbau einer Lüftungsanlage

Die vorgenannten Einzelmaßnahmen können in Maßnahmenpaketen (0-4) kombiniert werden. Einzelne Maßnahmenpakete können um Einzelmaßnahmen aus anderen Paketen ergänzt werden.

Gefürdert werden nur Maßnahmen, die von Fachunternehmen durchgeführt werden.
Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.

Art der Förderung/Förderungsanteil:
Darlehen, Die Förderung umfasst neben einem zinsgünstigen Kredit auch einen Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) für das Erreichen der Zielniveaus, und zwar in Höhe von:
- 5 % für das EnEV-Neubau-Niveau und
- 12,5 % für die Unterschreitung des EnEV-Neubau-Niveaus um mind. 30 %.

Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung etc.), max. 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Die Laufzeit beträgt 20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren bzw. 30 Jahre bei
5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Zinskonditionen unterliegen dem Kapitalmarkt.
Kumulation ist möglich allerdings nicht mit der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms

Informations- und Antragsstelle:
KfW-Förderbank, www.kfw-foerderbank.de

Antragsstelle:
Frei wählbares Kreditinstitut (Privat) bzw. KfW (Gewerbe, Industrie, öffentliche Einrichtungen)

hoch


Wohnraum Modernisieren (KfW)

Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).
Beschreibung:
Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden sowie Wohn-, Alten- und Pflegeheimen.

STANDARD-Maßnahmen
1. Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden

2. Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten,
z.B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen.

3. Maßnahmen zum Rückbau von leerstehenden, dauerhaft nicht mehr benötigten Mietwohngebäuden in den neuen Ländern und Berlin (Ost) im Rahmen des Stadtumbaus, einschließlich der Maßnahmen für die Freimachung von Wohnungen und für die Herrichtung des Grundstücks zur Wiedernutzung.

ÖKO-PLUS-Maßnahmen
1. Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle

2. Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme

Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.

Art der Förderung/Förderungsanteil:
Darlehen, Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 % betragen, für die Modernisierung max. 100.000 Euro je Wohneinheit bei STANDARD sowie max. 50.000 Euro für ÖKO-PLUS und für Rückbau max. 125 Euro pro m2 rückgebauter Fläche.

Die Kumulation eines Kredites aus diesem Programm mit anderen KfW-Darlehen bzw. anderen Fördermitteln ist zulßssig. Die Kombination mit der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ist nicht möglich.

Hinweise zum Antrag:
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Informations- und Antragsstelle:
KfW-Förderbank, www.kfw-foerderbank.de

Antragsstelle:
Frei wählbares Kreditinstitut (Privat) bzw. KfW (Gewerbe, Industrie, öffentliche Einrichtungen)

hoch


Solarstrom erzeugen -
Investitionskredite für Photovoltaik-Anlagen (KfW)


Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen in die Errichtung, die Erweiterung oder den Erwerb von kleinen Photovoltaik-Anlagen (z.B. private und gemeinnützige Antragsteller, gewerbliche Antragsteller, Freiberufler, Landwirte), deren Anlagen die Anforderungen des EEG erfüllen.

Beschreibung:
Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb einer Photovoltaik-Anlage sowie der Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR.

Art der Förderung/Förderungsanteil:
Darlehen, Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen, max. 50.000,00 Euro. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 20 Jahren mit mind. 1 und max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren bzw. 10 Jahre mit mind. 1 und max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Hinweise zum Antrag:
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Informationsstelle:
KfW-Förderbank, www.kfw-foerderbank.de

Antragsstelle:
Frei wählbares Kreditinstitut

hoch


Energieeinsparberatung vor Ort (BAFA)

Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft und des Agrarbereichs, alle Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Mieter oder Pächter sind antragsberechtigt, wenn sie die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers haben.

Beschreibung:
Gefördert wird die Vor-Ort-Beratung, die sich auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien bezieht und durch einen Ingenieur oder Architekten durchgeführt wird. Die Beratung erfolgt durch die Übergabe und Erläuterung eines schriftlichen Beratungsberichtes.

Art der Förderung:
Zuschuss
Der maximale Zuschuss beträgt 175 Euro für Ein-/Zweifamilienhaus und 250 Euro für Gebäude mit mind. drei Wohneinheiten.

Hinweise zum Antrag:
Der Antrag wird von einem Berater gestellt, der auch Zuwendungsempfänger ist. Mit der Beratung darf nicht begonnen werden, bevor der Antrag in der Bewilligungsbehörde eingegangen ist.

Informations- und Antragsstelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de

hoch


Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (Bafa)

Zielgruppe:
Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen
Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig
die KMU-Schwellenwerte unterschreiten sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Investoren,
Großunternehmen nur bei besonderer Förderwürdigkeit
Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes, auf die Anlage errichtet werden soll.

Beschreibung:
Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von:
- Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche
- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m2 Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina
- automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
- handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel)
- effizienten Wärmepumpen
- besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren

Art der Förderung:
Investitionszuschüsse, Die Basisförderung kann bei besonders innovativen oder effizienten Anlagen oder durch Kombination mit weiteren energetischen Maßnahmen durch die Bonusförderung erhöht werden.

Hinweise zum Antrag:
Die Anträge sind nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.

Informations- und Antragsstelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de

hoch

Weiter lesen »
WEA-Beratung



Erstberatung und Angebotserstellung bei WEA natürlich kostenlos !

040 - 870 829 53 oder Email.



<bild6>

<bild7>

Weist Energieberater Architekt · Palmaille 124 b · 22767 Hamburg · Fon: 040 - 870 829 53 · Fax: 040 - 870 829 54 
Mobil: 0174 - 176 19 70 · Email: infow-ea.com