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Was ist Gebäude-Energieberatung?

Ich benötige einen Energieausweis. Was ist zu beachten?

Welcher Energieberater ist für mich der Richtige?

Warum Energieberatung vom Architekten?

Sollte mein Gebäude modernisiert werden?

Mein Gebäude muss modernisiert werden. Was ist zu tun?

Wie kann ich den späteren Energieverbrauch meines Neubaus beeinflussen?

Im Internet gibt es Energieausweise bereits für 15,00 €. Wo ist der Haken?


Was ist Gebäude-Energieberatung?

Der Energieverbrauch und die damit verbundenen Schadstoffemmisionen von Gebäuden hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab (Bauweise, Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung). Der Energieberater kann nun alle diese Einflüsse in speziellen Rechenverfahren berücksichtigen, und so die energetischen Kennzahlen, wie z. B. den Jahres-Primärenergiebedarf QP oder den Transmissionswärmeverlust HT für das jeweilige Gebäude ermitteln. Diese stellen dann die Grundlage für die Planung z. B. von staatlich geförderten Modernisierungsmaßnahmen dar. Im Folgenden wird berechnet, welche Auswirkungen die angestrebten Verbesserungen, z. B. Dämmung, Fenster, Heizung, Solaranlage usw. im Einzelnen und im Gesamten auf den Energieverbrauch haben werden. Nun muss nur noch das passende Maßnahmenpaket unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Förderprogrammen und Baukosten geschnürt werden.


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Ich benötige einen Energieausweis. Was ist zu beachten?

Grundsätzlich gibt es 2 verschiedene Arten von Energieausweisen. Diese unterscheiden sich in der Art und Weise der Datenerhebung, der Berechnungsmethode sowie in ihrer Aussagefähigkeit und im Preis.

Der Bedarfsausweis
Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird der Endenergiebedarf mit einem Computerprogramm anhand der spezifischen Gebäudedaten (Bauweise, Haustechnik) berechnet. Durch den höheren Arbeitsaufwand für die Datenaufnahme und die Berechnung ist dieses Verfahren deutlich teurer. Gleichzeitig lassen sich die Ergebnisse aber als Grundlage für weitere Planungen wie z. B. vernünftige Modernisierungsempfehlungen und Fördergeldanträge verwenden.

Der Verbrauchsausweis
Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird lediglich ein Durchschnittswert aus dem Energieverbrauch der letzten drei Jahren ermittelt. Hierzu werden die Abrechnungsdaten der Energieversorger für Gas, Öl, Strom usw. herangezogen. Dieses Verfahren lässt nur wenige Rückschlüsse auf den tatsächlichen Zustand des Gebäudes zu, ist aber deutlich kostengünstiger. Wer nur den Verbrauch kennt, weiß als Käufer oder Mieter nicht, ob das Gebäude beziehungsweise die Wohnung einen guten oder schlechten Energiestandard hat.

Welcher Energieausweis für mich der Richtige ist, hängt maßgeblich davon ab, was ich damit anfangen will. Wenn das Gebäude in einem ordentlichen Zustand ist, und mittelfristig keine Modernisierungsmaßnahmen geplant sind, reicht ein Verbrauchsausweis zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben aus.
Wenn ich aber verwertbare Erkenntnisse über den tatsächlichen Energiestandard meines Gebäudes benötige, um z. B. Modernisierungsmaßnahmen zu planen und durchzuführen ist ein Bedarfsausweis notwendig.



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Welcher Energieberater ist für mich der Richtige?

Energieberater ist nicht gleich Energieberater. Der Begriff ist nicht geschützt, und so kann sich praktisch jeder so nennen. Ein Blick hinter die Kulissen lohnt sich. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind zumindest schon mal diejenigen genannt, die berechtigt sind, Energieausweise auszustellen. Bei den Ingenieuren umfasst dies allerlei Fachrichtungen, von der Architektur über das Bauingenieurwesen bis hin zur Elektrotechnik. Aber auch im Handwerksbereich sind diverse Berufsgruppen, z. B. Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger u. a. vertreten. Und natürlich betreibt jeder die Energieberatung aus seinem Blickwinkel heraus. Erstes Gebot sollte die Unabhängigkeit sein. Der Energieberater darf kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Beratungsempfängers haben. Weiterhin spielt die Qualifikation eine Rolle. Hierzu tauchen einige Abkürzungen auf, die man kennen sollte.

BAFA
Wer den Zusatz - BAFA - führt, ist in die Energieberaterliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingetragen und berechtigt, die geförderte Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude durchzuführen. Bei der Eintragung in diese Liste überprüft das BAFA die Qualifikation durch Vorlage von Diplom-Zeugnissen und Teilnahmebestätigungen an speziell zugelassenen Qualifikationslehrgängen sowie die Unabhängigkeit des Beraters. Energieversorger, Bauunternehmen oder Handwerksbetriebe die gleichzeitig weitere Dienstleistungen oder Produkte im Bereich der Energieeinsparung anbieten, werden nicht zugelassen.

dena
Wer den Zusatz - dena - führt, ist die Energieberaterliste der Deutschen Energie-Agentur GmbH eingetragen. Ihre Gesellschafter sind u. a. die Bundesrepublik Deutschland und die KfW Bankengruppe. Auch hier werden z. B. Diplom-Zeugnisse und Teilnahmebestätigungen an Qualifikationslehrgängen überprüft. Die dena unterscheidet sinnvollerweise zwischen Beratern für Wohn- und für Nichtwohngebäude, da die Energieberatung für Nichtwohngebäude deutlich komplexer ist (DIN V 18599).

HAK
Wer den Zusatz - HAK - führt, hat beispielsweise an einer zusätzlichen Qualifikationsmaßnahme der Hamburgischen Architektenkammer teilgenommen und wird dort in einer Energieberaterliste geführt.

HWK
Wer den Zusatz - HWK - führt, hat an einer zusätzlichen Qualifikationsmaßnahme einer Handwerkskammer teilgenommen.

WEA ist registriert und zugelassen bei BAFA, dena und HAK.

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Warum Energieberatung vom Architekten?

Wenn energetische Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, heißt dies meist, dass sich das Gebäude auch sonst nicht gerade auf dem neuesten Stand befindet. Dies umfasst den allgemeinen Zustand (Bauschäden, Schallschutz) die Grundrissaufteilung, die Ausstattung (Küchen, Bäder, Balkone, Aufzüge) und andere Eigenschaften (Behinderten-, Altersgerechtigkeit), die sich auf den Wert und die Vermarktung einer Immobilie auswirken. Architekten betrachten neben den energetischen Anforderungen immer auch die Aspekte einer langfristigen Werterhaltung in Ihrer Planung.

Energieberatung im Neubau unterscheidet sich nicht grundsätzlich von der Modernisierung. Auch hier müssen energetische Konzepte für ein Gebäude immer ganzheitlich betrachtet werden. Architekten bringen alle Aspekte aus den haustechnischen Fachdisziplinen Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung mit den Anforderungen des Nutzers unter einen Hut und sorgen dafür, dass es am Ende auch noch gut aussieht.

Fazit:
Energieberatung ist Architektenaufgabe!

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Sollte mein Gebäude modernisiert werden?

Ob ein Gebäude teilweise oder komplett modernisiert werden sollte, hängt vor allem vom Zustand der einzelnen Komponenten ab. Solange noch alles in Ordnung ist, stellt sich natürlich die Frage, ob ich überhaupt etwas machen sollte. Eine Energieberatung hilft hier weiter. Über die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann dann eindeutig gesagt werden, ob sich Investitionen z. B. in neue Fenster lohnen oder nicht. Bei Wohngebäuden bietet sich die vom Bafa geförderte Vor-Ort-Beratung an (Zuschuss z. B. bei einem Einfamilienhaus von 175 €).

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Mein Gebäude muss modernisiert werden. Was ist zu tun?

Die Frage, ob modernisiert werden sollte, ist geklärt. Am Anfang der weiteren Überlegungen steht wiederum die Energieberatung. Im Beratungsbericht lässt sich erkennen, wo der größte Nachbesserungsbedarf besteht und welche Maßnahmen am wirtschaftlichsten sind, d. h. das meiste Einsparpotential gemessen an den Investitionskosten gegeben ist. Je nach Investitionsbereitschaft des Bauherrn können nun die einzelne Bereiche (Dämmung, Fenster, Heizungsanlage usw.) nach und nach oder alle auf einmal angegangen werden. In diesem Zuge werden auch die Fördermöglichkeiten geprüft. Je nach Förderprogramm, z. B. der KfW kann es sinnvoll sein verschiedene Maßnahmen in Maßnahmenpaketen zusammenzufassen.

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Wie kann ich den späteren Energieverbrauch meines Neubaus beeinflussen?

Die Energiekosten stellen neben Tilgung, Zinsen u. a. einen erheblichen Teil der späteren Gesamtbelastung einer Immobilie dar. Und Sie steigen ständig, zwischen 5 und 10 % jährlich. Das Energiekonzept sollte heute am Anfang der Planungsphase auf einer Stufe mit dem architektonischen und dem städtebaulichen Entwurf stehen. Natürlich ist technisch einiges zur Senkung des Energiebedarfs möglich. Aber der Kostenrahmen ist immer eng, also müssen Prioritäten gesetzt werden. Wenn ich von meinem Neubau einen außerordentlich niedrigen Energieverbrauch erwarte, hat dies Auswirkungen auf die Bauform (A/V Verhältnis), die Ausrichtung des Baukörpers und die Anordnung von Dachflächen und Fenstern. Weiterhin muss frühzeitig die haustechnische Ausstattung (Solarkollektoren, Lüftungsanlage, Heizung) festgelegt werden, da dies Auswirkungen auf die weitere Planung (z. B. Anordnung von Lüftungskanälen) und die Baukosten hat. Es empfiehlt sich also bereits am Anfang einer Planungsphase einen Energieberater hinzuzuziehen und einen Energiestandard z. B. Passivhaus oder KfW 40-Haus festzulegen. Dieser dient dann als Grundlage für die weitere Planung und Finanzierung (Förderprogramme) eines Bauvorhabens.

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Im Internet gibt es Energieausweise bereits für 15,00 €. Wo ist der Haken?

Bei derart billigen Energieausweisen müssen die Eigentümer ihre Verbrauchswerte meist selbst in einen Online-Rechner eintragen. Das kann richtig sein, muss es aber nicht. Wir wissen heute noch nicht, welche rechtlichen Konsequenzen wegen falsch ausgestellter Energieausweise z. B. bei Vermietung oder Verkauf auf die Eigentümer zukommen können. Laut EnEV darf der Aussteller zwar die Angaben des Eigentümers zugrunde legen. Er muss sie aber auf Plausibilität prüfen. Vorsicht also bei Online-Rechnern, die jede Eingabe akzeptieren und dann als Energieausweis ausdrucken. In 10 Jahren einen Haftungsanspruch gegenüber einem Internet-Anbieter durchzusetzen, könnte in jedem Fall schwierig werden.

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